Montag, 02 Juni 2025 15:27

Mordprozess in Dresden

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Mordanklage Mordanklage pixabay/Foto illustrativ

Ein tödlicher Morgenlauf, ein mysteriöses Motiv und zwei Angeklagte: Am Landgericht Dresden hat am Montag der Prozess um den gewaltsamen Tod des renommierten Rechtsanwalts Peter B. (†76) begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft seiner Ehefrau Ramona B. (52) Mord aus Habgier vor. Mitangeklagt ist der Hausmeister Claus T. (76), dem Beihilfe zur Tat zur Last gelegt wird. Beide Angeklagten verweigern bislang die Aussage. Die Ermittlungen bringen jedoch zahlreiche Details ans Licht.

Inhaltsverzeichnis:

Ramona B. soll Peter B. gezielt überfahren haben

Laut Anklage wurde Peter B. am 27. September 2024 auf seiner morgendlichen Joggingstrecke am Kobitzscher Weg in Klipphausen von einem silbernen Geländewagen überrollt. Das Fahrzeug, ein Mercedes-Benz GLK, soll von Ramona B. gelenkt worden sein. Sie habe ihn erst angefahren und anschließend absichtlich überrollt. Ziel sei es gewesen, das Erbe ihres Mannes zu sichern.

Das Auto, das sie für die Tat verwendet haben soll, sei von Claus T. organisiert worden. Dessen Ehefrau arbeitete viele Jahre als Haushälterin bei dem Ehepaar B. und Claus selbst führte dort regelmäßig kleinere Reparaturen aus. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn deshalb als Gehilfen. Beiden wird gemeinschaftliches Handeln vorgeworfen: Ramona als Haupttäterin, Claus als Unterstützer.

Verteidigung von Ramona B. spricht von anderem Motiv

Andrej Klein (53), einer der Verteidiger von Ramona B., verlas eine schriftliche Erklärung. Darin stellte er die zentrale These der Anklage in Frage. Demnach sei Ramona keineswegs auf das Erbe angewiesen gewesen. Im Testament war ihr ohnehin nur der Pflichtteil zugesichert. Stattdessen habe Claus T. ein starkes Motiv gehabt: Ein Wasserschaden im Haus von Peter B., den er unsachgemäß repariert habe.

Peter B. habe daraufhin mit rechtlichen Schritten gedroht. Gleichzeitig habe Claus finanzielle Schwierigkeiten gehabt, nachdem seine Frau die Anstellung bei dem Ehepaar verloren hatte. Er und seine Frau mussten aus einem Haus am Elbhang in eine Plattenbausiedlung ziehen und lebten von Gelegenheitsjobs.

Spurensicherung und Aussagen des Hausmeisters im Fokus

Im Tatfahrzeug fanden sich DNA-Spuren von Ramona B. Ihr Anwalt erklärte dies damit, dass sie als Jägerin seit Längerem ein geländetaugliches Fahrzeug für ihr Revier in Großenhain suchte. Claus habe ihr den Mercedes gezeigt. Dabei habe sie kurz auf dem Beifahrersitz Platz genommen.

Die Verteidigung kritisierte auch die Vernehmung von Claus T. durch die Polizei. Seine Aussagen seien nicht nur widersprüchlich, sondern durch suggestive Fragestellungen beeinflusst. Zudem seien bei der Befragung formale Vorschriften nicht eingehalten worden, weshalb sie als Beweismittel ungeeignet seien.

Forderungen nach schärferer Bewertung der Tat

Rechtsanwalt Endrik Wilhelm (64), Vertreter der Schwester des Verstorbenen, verlangt im Namen seiner Mandantin, Ramona B. als erbunwürdig zu erklären. Er sieht mehrere Mordmerkmale erfüllt: Habgier, Heimtücke und besondere Grausamkeit. Die Tat sei kalt und gefühllos ausgeführt worden.

Zudem fordert Wilhelm, dass Claus T. nicht nur als Gehilfe, sondern als Mittäter verurteilt wird. Seine Rolle sei entscheidend gewesen. Ohne ihn hätte Ramona die Tat nicht ausführen können. Sein Beitrag zur Tat sei wesentlich und gehe über einfache Beihilfe hinaus.

Der Prozess wird in den kommenden Wochen fortgeführt. Claus T. zeigte sich während der Verhandlung sichtlich aufgewühlt, schüttelte mehrfach den Kopf. Ramona B. blieb dagegen regungslos und schwieg.

Quelle: TAG24, www.on-the-top.net/de/