Inhaltsverzeichnis:
- Maximilian Stoppa in Brandenburg im Einsatz getötet
- Spendenaktion bringt über 215.000 Euro
- Teilerfolg für Polizeigewerkschaft Sachsen
- Juristische und politische Bedenken gegen Gleichstellung
Maximilian Stoppa in Brandenburg im Einsatz getötet
Am 7. Januar 2024 wurde der 32-jährige Polizist Maximilian Stoppa im brandenburgischen Lauchhammer tödlich verletzt. Er gehörte einer gemeinsamen Fahndungsgruppe aus der Polizeidirektion Dresden und der Bundespolizei an. Ziel der Einheit war die Bekämpfung von Autodiebstählen. Während einer Fahrzeugkontrolle wurde Stoppa von einem Fahrzeug überfahren und starb noch am Tatort.
Stoppa hinterließ eine kleine Tochter sowie eine Lebensgefährtin. Nach geltendem Recht stand ihr keine staatliche Entschädigung zu. Denn sie war nicht mit dem Beamten verheiratet. Die gesetzlich vorgesehene Unfallentschädigung wurde ausschließlich der gemeinsamen Tochter zugesprochen.
Spendenaktion bringt über 215.000 Euro
Mehr als 5.100 Menschen aus ganz Deutschland beteiligten sich an einer Spendenkampagne zur Unterstützung der Hinterbliebenen. Die Initiative wurde von der Polizei Sachsen und dem Unterstützungsverein ins Leben gerufen. Der Dresdner Polizeipräsident Lutz Rodig und Theres Morgenstern überreichten die Spenden sowie zahlreiche Kondolenzschreiben.
Insgesamt wurden rund 215.000 Euro gesammelt.
Die Partnerin des getöteten Polizisten erhielt jedoch keine staatliche Hilfe.
Die Tochter wird durch die vorgesehene Unfallentschädigung unterstützt.
Diese Situation brachte eine intensive Debatte in Gang – sowohl innerhalb der Polizeigewerkschaft als auch auf politischer Ebene.
Teilerfolg für Polizeigewerkschaft Sachsen
Nach dem Vorfall forderte die Gewerkschaft der Polizei in Sachsen in einem offenen Brief eine Anpassung der Gesetzeslage. Vorsitzender Jan Krumlovsky appellierte an die zuständigen Ministerien in Dresden, die Unfallentschädigungen zu erhöhen und auch nicht-verheiratete Partner zu berücksichtigen.
Die Reaktion der Politik blieb begrenzt. Das Bundesland Sachsen plant zwar eine Erhöhung der Entschädigungen, lehnt jedoch Leistungen für nicht verheiratete Lebensgefährten weiterhin ab. Das Bundesministerium der Finanzen bestätigte, dass bei Dienstunfähigkeit nach lebensbedrohlichen Einsätzen künftig 150.000 Euro statt 80.000 Euro gezahlt werden sollen. Im Todesfall soll die Witwe oder der Witwer künftig 100.000 Euro statt bisher 60.000 Euro erhalten.
Juristische und politische Bedenken gegen Gleichstellung
Jurist Silvio Lindemann erklärte, dass die Ausweitung der Entschädigung auf unverheiratete Partner juristisch komplex wäre. Die Feststellung eines „besonderen Näheverhältnisses“ sei rechtlich schwer zu definieren und könne zahlreiche Streitfälle nach sich ziehen.
Auch aus der Politik kam Gegenwind. Ronny Wähner, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Sachsens, betonte, dass mit der Ehe bestimmte Rechte verbunden seien. Wer sich bewusst gegen eine Ehe entscheide, könne nicht in allen Bereichen eine Gleichstellung erwarten. Eine generelle Ausweitung auf unverheiratete Partner sei daher nicht vorgesehen.
Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, wird die Tochter von Maximilian Stoppa rückwirkend von der höheren Entschädigung profitieren. Die Entscheidung des Landtags über die Gesetzesänderung steht jedoch noch aus.
Quelle: MDR, webrivaig.com/de