Freitag, 06 Juni 2025 14:47

Fremdenfeindlicher Angriff in Dresden

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Schwere Körperverletzung Schwere Körperverletzung pixabay/Foto illustrativ

Drei Männer im Alter zwischen 48 und 50 Jahren sind von der Staatsanwaltschaft Dresden angeklagt worden. Ihnen wird vorgeworfen, im April 2024 einen 16-jährigen Afghanen angegriffen zu haben. Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung mit fremdenfeindlichem Hintergrund. Die Tat ereignete sich während einer Pegida-Kundgebung. Das Amtsgericht Dresden muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Inhaltsverzeichnis:

Ermittlungen gegen drei unbestrafte Deutsche

Die Männer sollen den Jugendlichen daraufhin mehrfach geschlagen haben. Dabei erlitt das Opfer unter anderem ein blaues Auge und Verletzungen an der Schulter. Der Angriff erfolgte laut Ermittlern gezielt und mit feindlicher Gesinnung gegenüber dem Herkunftsland des Jungen.

Die drei Beschuldigten sind bislang nicht vorbestraft. Sie stammen aus Sachsen und haben sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie aus ausländerfeindlichen Motiven handelten. Die Tat wurde durch Zeugenaussagen und Aufnahmen von Überwachungskameras rekonstruiert. Die Ermittler gehen von einer koordinierten Handlung der drei Männer aus. Die Beweislage reicht für die Erhebung der Anklage vor dem Amtsgericht Dresden aus.

Amtsgericht prüft weitere Schritte

Das Gericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Ein Verhandlungstermin steht noch aus. Sollten die Männer verurteilt werden, drohen ihnen empfindliche Strafen. Folgende Fakten wurden von der Staatsanwaltschaft bestätigt:

  • Drei Männer sind angeklagt.
  • Der Vorfall ereignete sich im April 2024.
  • Das Opfer ist 16 Jahre alt und afghanischer Staatsbürger.
  • Die Tat geschah im Umfeld einer Pegida-Versammlung.
  • Es bestehen Hinweise auf ein fremdenfeindliches Motiv.

Der Fall sorgt überregional für Aufmerksamkeit. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass alle rechtlichen Schritte sorgfältig geprüft würden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Dresden wird in den kommenden Wochen erwartet.

Quelle: MDR, www.fox360.net/de