Inhaltsverzeichnis:
- Durchsuchung an der Universitätsklinik Dresden
- Entnahme von Felsenbeinknochen
- Interne Reaktion der Klinikleitung
- Zusammenarbeit mit den Behörden
- Mögliche rechtliche Folgen
Durchsuchung an der Universitätsklinik Dresden
Die Durchsuchung fand nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag statt. Zuvor war eine Anzeige eingegangen. Ermittler stellten Handys und andere Datenträger sicher, die derzeit ausgewertet werden. Der Anfangsverdacht richtet sich gegen drei Beschäftigte der Universitätsklinik und der Technischen Universität Dresden. Eine Sprecherin der Klinik erklärte auf Nachfrage, „der bestehende Anfangsverdacht im Zusammenhang mit der Störung der Totenruhe betrifft drei Mitarbeitende der Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und des Instituts für Rechtsmedizin.“
Entnahme von Felsenbeinknochen
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die Angeklagten Felsenbeinknochen von Verstorbenen entfernt haben. Dieser Knochen liegt tief im Schädel und umschließt das Hör- und Gleichgewichtsorgan. Der Felsenbeinknochen gilt als der härteste Knochen des menschlichen Körpers. Durch ihn verlaufen zahlreiche Nerven, die die Gesichtsmuskulatur steuern. Seine Entnahme erfordert hohe Präzision und medizinisches Fachwissen.
- Der Felsenbeinknochen schützt zentrale Sinnesorgane.
- Er ist ein komplexes anatomisches Gebilde.
- Seine Entfernung kann ohne Zustimmung der Angehörigen strafbar sein.
Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (50) teilte mit, dass das Interesse der Angeklagten an den Knochen „Bestandteil laufender Ermittlungen“ sei. Weitere Einzelheiten zum möglichen Motiv sind noch unklar.
Interne Reaktion der Klinikleitung
Die Universitätsklinik Dresden reagierte bestürzt auf die Vorwürfe. Eine interne Untersuchungskommission wurde umgehend eingerichtet, um den Fall aufzuklären. Die Sprecherin der Klinik erklärte: „Wir nehmen die interne Aufarbeitung der Vorwürfe sehr ernst und verfolgen diese mit höchster Priorität.“ Ziel sei eine transparente und schnelle Aufklärung.
Neben der Untersuchungskommission wurden auch „personalrechtliche Maßnahmen“ eingeleitet. Details dazu wurden bisher nicht veröffentlicht. Die Klinik betont, dass sie vollständig mit den Ermittlungsbehörden kooperiert.
Zusammenarbeit mit den Behörden
Die Staatsanwaltschaft und die Klinik stehen in engem Kontakt. Es sollen keine Beweismittel verloren gehen. Seit der Durchsuchung laufen mehrere parallel geführte Ermittlungsverfahren. Dabei werden sowohl medizinische Unterlagen als auch elektronische Daten geprüft.
Folgende Punkte stehen im Mittelpunkt der Untersuchungen:
- Zeitpunkt und Umfang der Knochenentnahmen.
- Beteiligte Personen und ihre genauen Rollen.
- Mögliche Motive und wissenschaftliche Hintergründe.
- Interne Kontrollmechanismen der Universitätsklinik.
Mögliche rechtliche Folgen
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen den drei Beschuldigten erhebliche Konsequenzen. Nach dem Strafgesetzbuch kann eine Störung der Totenruhe mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen dienstrechtliche Sanktionen.
Die Ermittlungen werden voraussichtlich mehrere Wochen dauern. Die Klinik hat angekündigt, die Öffentlichkeit regelmäßig zu informieren. Die Dresdner Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob weitere Personen in den Fall verwickelt sind.
Quelle: TAG24, www.welt.sn2world.com