Inhaltsverzeichnis:
- Verurteilung in Regensburg
- Einschleusungen über die A17
- Haft in Slowenien
- Schweigen zu den Vorwürfen
Verurteilung in Regensburg
Hisham A. lebte offiziell in Österreich, hielt sich dort aber schon länger nicht mehr auf. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte ihn im Mai 2022 wegen Schleuserei zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren. In der Berufung reduzierte das Landgericht das Strafmaß auf 1,5 Jahre auf Bewährung.
- Mai 2022: Urteil in Regensburg
- Strafe: 2 Jahre Jugendstrafe
- Berufung: 1,5 Jahre auf Bewährung
Einschleusungen über die A17
Trotz Bewährung setzte Hisham A. seine Tätigkeit fort. Am 25. Juli 2023 sowie am 15. und 17. Oktober 2023 schleuste er Migranten über die Autobahn A17 nach Sachsen. Ermittlungen zufolge verdiente er damit mindestens 10.000 Euro.
Feststellung durch die Bundespolizei
Am 17. Oktober 2023 entkam er knapp einer Festnahme. Er ließ sein Auto zurück und floh zu Fuß. Sein Mobiltelefon blieb jedoch im Fahrzeug, was die Identifizierung ermöglichte. Die Ermittler konnten dadurch rasch feststellen, wer der Fahrer war.
Haft in Slowenien
Nach seiner Flucht blieb er nicht lange unbehelligt. In Slowenien wurde Hisham A. zu 1,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Dort verbüßte er seine Strafe, bevor er am 2. Juni 2025 nach Deutschland ausgeliefert wurde.
- Oktober 2023: Flucht vor Bundespolizei
- Haftstrafe in Slowenien: 1,5 Jahre
- Auslieferung: 2. Juni 2025
Schweigen zu den Vorwürfen
Die Anklage der Dresdner Staatsanwaltschaft umfasst mehrere Fälle gewerbsmäßigen Einschleusens. Zu den Vorwürfen äußert sich Hisham A. bisher nicht. Die weiteren gerichtlichen Schritte stehen noch aus.
Quelle: TAG24, www.on-the-top.net/de/